Levamentum AELFI Ratgeber
Welche Unterstützung steht Ihnen zu?
Ein Pflegegrad kann den Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung eröffnen. Welche davon Sie nutzen können, hängt unter anderem vom Pflegegrad und Ihrer Versorgungssituation ab. Einige Leistungen erstatten bestimmte Ausgaben, andere unterstützen die selbst organisierte Pflege zu Hause.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Beträge. Die jeweiligen Voraussetzungen erklären wir darunter.
Entlastungsbetrag
Pflegegrad: 1-5
Betrag: Bis zu 131€ monatlich
Verbesserung des Wohnumfelds
Pflegegrad: 1-5
Betrag: Zuschuss bis zu 4.180€ je Maßnahme
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegegrad: 2-5
Betrag: Zusammen bis zu 3.539€ pro Kalenderjahr
Pflegegeld
Pflegegrad: 2-5
Betrag: 347-990€ monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegegrad: 1-5
Betrag: Bis zu 42€ monatlich
Ambulante Pflegesachleistungen
Pflegegrad: 2-5
Betrag: Bis zu 796-2.299€ monatlich
Die Beträge können nicht pauschal zusammengerechnet werden. Insbesondere Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Umwandlungsanspruch beeinflussen sich gegenseitig. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich ein Jahresbudget.
Noch kein Pflegegrad?
So machen Sie den ersten Schritt
Voraussetzung für die Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn Sie im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
In einer Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen können und welche Unterstützung Sie benötigen. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies in der Regel der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof. Anschließend erhalten Sie eine Entscheidung über den Pflegegrad.
Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose. Berücksichtigt werden beispielsweise Mobilität, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Zusätzlich gelten versicherungsrechtliche Voraussetzungen.
Tipp: Notieren Sie vor der Begutachtung, wobei Sie regelmäßig Hilfe benötigen. Eine vertraute Person kann Sie beim Gespräch unterstützen.
Leistungen verständlich erklärt
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, können monatlich bis zu 131 € Entlastungsbetrag nutzen. Damit lassen sich geeignete Leistungen finanzieren, zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung beim Einkauf oder Betreuung zur Entlastung von Angehörigen.
Der Betrag ist zweckgebunden: Er wird gegen Nachweis für erstattungsfähige Leistungen eingesetzt und nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht erforderlich.
Nicht verbrauchte Beträge können Sie ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres für entsprechende Leistungen verwenden.
Ihr Levamentum AELFI Standort informiert Sie, welche seiner Angebote darüber abgerechnet werden können und wie die Abrechnung in Ihrem Fall erfolgt.
Wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, kann die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis 5 notwendige Ersatzpflege finanzieren. Das ist auch stundenweise möglich.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Was Sie für eine der beiden Leistungen ausgeben, verringert das verfügbare Budget für die andere. Die Verhinderungspflege ist grundsätzlich auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Für die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten besondere Erstattungsregeln.
Ob unsere Betreuung in Ihrer Situation als Ersatzpflege infrage kommt, besprechen Sie mit Ihrem Standort und Ihrer Pflegekasse.
Frist ab 2026: Die Kostenerstattung muss mit den erforderlichen Nachweisen spätestens bis Ende des auf die Ersatzpflege folgenden Kalenderjahres beantragt werden. Für Einsätze im Jahr 2026 ist das der 31. Dezember 2027.
Wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist, kann Kurzzeitpflege helfen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. Sie findet vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung statt.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse erstattungsfähige Pflegekosten für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr im Rahmen des gemeinsamen Jahresbudgets von bis zu 3.539 €. Bereits genutzte Verhinderungspflege reduziert dieses Budget.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind grundsätzlich gesondert zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dafür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Kurzzeitpflege ist ein stationäres Angebot. Die Alltagshilfe von Levamentum AELFI unterstützt Sie dagegen in Ihrem häuslichen Umfeld.
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen können die Pflege zu Hause erleichtern. Für solche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 42 € im Monat.
Vorausgesetzt werden insbesondere ein Pflegegrad und die Versorgung in häuslicher Umgebung. Die Kostenübernahme wird bei der Pflegekasse beantragt. Es handelt sich um eine bedarfsbezogene Versorgung, nicht um eine automatische monatliche Auszahlung.
Für technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett gelten andere Regelungen. Ihre Pflegekasse informiert Sie zu Antrag, Versorgung und möglichen Zuzahlungen.
Ein barrierearmer Zugang oder ein angepasstes Badezimmer kann den Alltag deutlich erleichtern. Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen.
Die Anpassung muss beispielsweise die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Mehrere gleichzeitig erforderliche Umbauten können dabei als eine gemeinsame Maßnahme gelten.
Klären Sie die Förderung vor Beginn der Arbeiten mit Ihrer Pflegekasse und reichen Sie den Antrag möglichst zusammen mit einem Kostenvoranschlag ein.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und Ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, können Sie Pflegegeld erhalten. Die Pflegekasse überweist es an die pflegebedürftige Person.
Pflegegrad 2 -> 347€
Pflegegrad 3 -> 599€
Pflegegrad 4 -> 800€
Pflegegrad 5 -> 990€
Über die Verwendung können Sie grundsätzlich frei entscheiden. Häufig wird es als Anerkennung an unterstützende Angehörige weitergegeben. Sie können es auch für privat bezahlte Alltagshilfe einsetzen, sofern Ihre häusliche Pflege sichergestellt bleibt.
Pflegegeld lässt sich mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren. Bei einer solchen Kombination wird es entsprechend dem genutzten Sachleistungsanteil anteilig gezahlt.
Ab Pflegegrad 2 können ambulante Pflegesachleistungen für Leistungen zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste eingesetzt werden. Dazu zählen je nach Anbieter körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung.
Pflegegrad 2 -> bis zu 796€
Pflegegrad 3 -> bis zu 1.497€
Pflegegrad 4 -> bis zu 1.859€
Pflegegrad 5 -> bis zu 2.299€
Wenn Sie Ihr monatliches Sachleistungsbudget nicht vollständig nutzen, können Sie bis zu 40 % des gesamten monatlichen Anspruchs für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Betrag noch verfügbar ist.
Diese Möglichkeit heißt Umwandlungsanspruch. Sie ist kein zusätzliches Budget: Der umgewandelte Betrag zählt als genutzte Sachleistung und kann dadurch Ihr anteiliges Pflegegeld verringern. Lassen Sie sich die Auswirkungen vorab von Ihrer Pflegekasse erläutern.
Ihr Levamentum AELFI Standort informiert Sie, ob seine Leistungen über diesen Weg abgerechnet werden können.
Häufig gestellte Fragen
Wir unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben und schaffen Entlastung für Angehörige. Dazu gehören beispielsweise Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen, Spaziergänge und gemeinsame Beschäftigung. Welche Unterstützung an Ihrem Wohnort möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Standort.
Unser Schwerpunkt liegt auf Alltagsbegleitung, Betreuung und hauswirtschaftlicher Unterstützung. Körperbezogene Pflege und medizinische Behandlungspflege gehören nicht zu unserem Angebot. Dafür benötigen Sie einen geeigneten Pflegedienst. Unsere Alltagshilfe kann dessen Leistungen ergänzen.
Unsere Preise unterscheiden sich je nach Bundesland und Standort. Als Beispiel beträgt der Stundensatz in Nordrhein-Westfalen 39,50 €. Bitte erfragen Sie die aktuell für Ihren Standort und Ihre gewünschte Leistung geltenden Preise direkt bei uns. Dort erhalten Sie auch Informationen zu möglichen Anfahrtskosten und weiteren Preisbestandteilen.
Telefon: 02381/4922089
Mobil: 015789688048
Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung erfüllen, das Angebot dafür abrechnungsfähig ist und ausreichend Budget vorhanden ist. Für Alltagshilfe kommen insbesondere der Entlastungsbetrag und gegebenenfalls der Umwandlungsanspruch oder Verhinderungspflege infrage. Nicht gedeckte Kosten tragen Sie selbst. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Abrechnungsweg für unsere Leistungen möglich ist.
Ob eine direkte Abrechnung möglich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden, klären wir mit Ihnen vor Beginn der Unterstützung. Bei einer Abrechnung über den Entlastungsbetrag kann dafür beispielsweise eine Abtretungserklärung erforderlich sein. Ihr Standort erläutert Ihnen das konkrete Verfahren.
Ja. Sie können unsere Unterstützung auch privat bezahlen. Fragen Sie Ihren Standort nach den verfügbaren Leistungen und den dafür geltenden Preisen.
Ja. Unsere Alltagshilfe kann die Versorgung durch einen Pflegedienst ergänzen, etwa durch Unterstützung im Haushalt oder Begleitung im Alltag. Stimmen Sie die Finanzierung auf bereits genutzte Leistungen ab, damit das vorhandene Budget passend eingesetzt wird.
Das hängt vom Stundensatz, dem verfügbaren Budget und möglichen Zusatzkosten ab. Beim NRW-Preisbeispiel von 39,50 € kosten drei Stunden Unterstützung 118,50 € – ohne mögliche Zusatzkosten. Aus einem vollständig verfügbaren monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € würden dann rechnerisch 12,50 € übrig bleiben. Ihr Standort erläutert Ihnen, welcher Umfang bei Ihnen konkret möglich ist.
Nach Ihrer Anfrage besprechen wir Ihren Bedarf und prüfen die Verfügbarkeit an Ihrem Wohnort. Anschließend stimmen wir den möglichen Beginn und die Einsatzzeiten mit Ihnen ab.
Levamentum steht für Hilfe, Erleichterung und Unterstützung. Unsere Betreuungskräfte nennen wir liebevoll unsere Alltagselfen – kurz AELFI. Sie begleiten Menschen im Alltag und helfen dabei, das Leben zu Hause angenehmer zu gestalten.
In drei Schritten zu Ihrer Alltagshilfe
Kontakt aufnehmen
Nutzen Sie unser Anfrageformular oder wenden Sie sich an einen Standort in Ihrer Nähe. Erzählen Sie uns kurz, an welchem Ort Sie Unterstützung suchen und wobei wir Ihnen helfen können.
2. Bedarf und Kosten besprechen
Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche, den benötigten Umfang und passende Einsatzzeiten. Sie erfahren, welche Leistungen vor Ort verfügbar sind, was diese kosten und welche Möglichkeiten der Abrechnung infrage kommen.
Unterstützung starten
Wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, stimmen wir den Start mit Ihnen ab. Ihre Alltagshilfe unterstützt Sie bei den vereinbarten Aufgaben. Ändert sich Ihr Bedarf, sprechen Sie uns an.
Finden wir gemeinsam die passende Unterstützung
Ob für Sie selbst oder einen Angehörigen: Erzählen Sie uns, was Ihren Alltag erleichtern würde. Ihr Levamentum AELFI Standort informiert Sie über das Angebot vor Ort, aktuelle Preise und mögliche Wege der Kostenübernahme.