Levamentum AELFI Ratgeber
Leistungsansprüche SGB XI
Wenn Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen.
Die Leistungen werden von Ihrer Pflegekasse bezahlt.
Voraussetzung für die Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegegrad
- Kann bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden (Die Pflegekasse ist mit Ihrer Krankenkasse. verbunden)
- Die Prüfung, ob der Antrag genehmigt wird, erfolgt durch den jeweiligen medizinischen Dienst der Pflegekasse.
- Anhand eines Bewertungssystem wird der Pflegegrad (1-5) ermittelt.
- Sobald der Antrag genehmigt ist, haben Sie einen Anspruch auf verschiedene Leistungen.
Der Entlastungsbetrag ist unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrades. Er steht jedem Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag ist dafür vorgesehen, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten. Darunter fallen unterstützende Tätigkeiten wie das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung, die Begleitung zu Behördengängen oder zum Arzt und vieles mehr.
Der Entlastungsbetrag, welcher jeder pflegebedürftigen Person zur Verfügung steht beläuft sich auf 125€ pro Monat.
Die Leistungen der Verhinderungspflege kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Die Verhinderungspflege kommt dann zum tragen, wenn Ihre Pflegeperson aufgrund eines Urlaubs, einer Krankheit oder ähnlichem verhindert ist. Sie kann sowohl tagesweise als auch stundenweise genutzt werden.
Die finanziellen Mittel der Verhinderungspflege können bei der Pflegeversicherung auch für andere Leistungen wie hauswirtschaftliche oder Betreuungsleistungen eingefordert werden.
Jährlich werden für die Kosten der Verhinderungspflege 1.612€ übernommen. Zusätzlich können 806€ pro Jahr aus der Kurzzeitpflege transferiert werden.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Die Kurzzeitpflege kommt dann zum tragen, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Jährlich werden für die Kosten der Kurzzeitpflege 1.612€ übernommen. Zusätzlich kann die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege mit 1.612€ pro Jahr kombiniert werden.
Pflegehilfsmittel sind unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrades. Sie stehen jedem Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege. Sie umfassen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen etc.
Monatlich stehen jeder pflegebedürftigen Person bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrades. Sie stehen jedem Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.
Die Maßnahmen dienen der individuellen Verbesserung des Wohnumfeldes, wenn durch die Maßnahmen eine Erleichterung zu erwarten ist. Beispiele sind hierbei Treppenlifte, Umbau des Badezimmers etc.
Bis zu 4.000€ kann der Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen betragen.
Pflegegeld kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Das Pflegegeld kommt zum Tragen, wenn bereits für eine häusliche Unterstützung gesorgt ist und Pflegesachleistungen nicht beansprucht werden. Das Pflegegeld muss extra beantragt werden und kann nach erfolgreichem Antrag direkt an Sie überwiesen werden.
Für das Pflegegeld können Sie beispielsweise zusätzliche Betreuung als Eigenleistung, Ihre Pflegeperson oder ähnliches bezahlen. Eine Kombinationsleistung mit der Pflegesachleistung ist ebenfalls möglich.
Pflegegrad 2 -> 332€
Pflegegrad 3 -> 572€
Pflegegrad 4 -> 764€
Pflegegrad 5 -> 946€
Pflegesachleistungen kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Pflegesachleistungen beschreiben alle pflegerischen Hilfen, welche von professionellen Kräften in der ambulanten Pflege bei Ihnen zu Hause oder in der Tagespflege oder Nachtpflege geleistet werden. Beispiele sind die Ganzkörperwaschung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme etc.
40% des Betrages der Pflegesachleistung können für zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden.
Pflegegrad 2 -> 760€
Pflegegrad 3 -> 1.426€
Pflegegrad 4 -> 1.778€
Pflegegrad 5 -> 2.199€
Der Entlastungsbetrag ist unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrades. Er steht jedem Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag ist dafür vorgesehen, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten. Darunter fallen unterstützende Tätigkeiten wie das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung, die Begleitung zu Behördengängen oder um Arzt und vieles mehr.
Der Entlastungsbetrag, welcher jeder pflegebedürftigen Person zur Verfügung steht beläuft sich auf 125€ pro Monat.
Die Leistungen der Verhinderungspflege kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Die Verhinderungspflege kommt dann zum tragen, wenn Ihre Pflegeperson aufgrund eines Urlaubs, einer Krankheit oder ähnlichem verhindert ist. Sie kann sowohl tagesweise als auch stundenweise genutzt werden.
Die finanziellen Mittel der Verhinderungspflege können bei der Pflegeversicherung auch für andere Leistungen wie hauswirtschaftliche oder Betreuungsleistungen eingefordert werden.
Jährlich werden für die Kosten der Verhinderungspflege 1.612€ übernommen. Zusätzlich können 806€ pro Jahr aus der Kurzzeitpflege transferiert werden.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Die Kurzzeitpflege kommt dann zum tragen, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Jährlich werden für die Kosten der Kurzzeitpflege 1.612€ übernommen. Zusätzlich kann die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege mit 1.612€ pro Jahr kombiniert werden.
Pflegehilfsmittel sind unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrades. Sie stehen jedem Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege. Sie umfassen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen etc.
Monatlich stehen jeder pflegebedürftigen Person bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrades. Sie stehen jedem Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.
Die Maßnahmen dienen der individuellen Verbesserung des Wohnumfeldes, wenn durch die Maßnahmen eine Erleichterung zu erwarten ist. Beispiele sind hierbei Treppenlifte, Umbau des Badezimmers etc.
Bis zu 4.000€ kann der Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen betragen.
Pflegegeld kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Das Pflegegeld kommt zum Tragen, wenn bereits für eine häusliche Unterstützung gesorgt ist und Pflegesachleistungen nicht beansprucht werden. Das Pflegegeld muss extra beantragt werden und kann nach erfolgreichem Antrag direkt an Sie überwiesen werden.
Für das Pflegegeld können Sie beispielsweise zusätzliche Betreuung als Eigenleistung, Ihre Pflegeperson oder ähnliches bezahlen. Eine Kombinationsleistung mit der Pflegesachleistung ist ebenfalls möglich.
Pflegegrad 2 -> 332€
Pflegegrad 3 -> 572€
Pflegegrad 4 -> 764€
Pflegegrad 5 -> 946€
Pflegesachleistungen kann jede pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen, welche mit einem Pflegegrad zwischen 2-5 eingestuft ist.
Pflegesachleistungen beschreiben alle pflegerischen Hilfen, welche von professionellen Kräften in der ambulanten Pflege bei Ihnen zu Hause oder in der Tagespflege oder Nachtpflege geleistet werden. Beispiele sind die Ganzkörperwaschung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme etc.
40% des Betrages der Pflegesachleistung können für zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden.
Pflegegrad 2 -> 760€
Pflegegrad 3 -> 1.426€
Pflegegrad 4 -> 1.778€
Pflegegrad 5 -> 2.199€
Häufig gestellte Fragen
Nein, wir von Levamentum konzentrieren uns auf die individuelle Einzelbetreuung. Gerne empfehlen wir Ihnen neben der Betreuung einen passenden Pflegedienst.
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir besprechen in einem ersten Beratungsgespräch welchen Anspruch Sie haben und welche individuelle Unterstützung wir leisten können.
Telefon: 02381/4922089
Mobil: 015789688048
Wir bieten verschiedene Leistungen im Rahmen der Einzelbetreuung an. Von sozialer Betreuung, Besorgungs- und Begleitungsleistungen bis hin zu Hauswirtschaftlichen Leistungen.
Levamentum ist lateinisch und steht für Hilfe, Erleichterung und Unterstützung. Das sind die Kerngedanken die wir jeden Tag verfolgen.
AELFI sind unsere Betreuungskräfte welche wir als unsere Alltagselfen bezeichnen.
Ja klar. Sie haben als pflegebedürftige Person einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Je nach Bundesland variiert der Stundensatz. In NRW rechnen wir direkt mit den Kassen bspw. einen Stundensatz von 36€ pro Stunde zuzüglich Anfahrtskosten ab. Für Selbstzahler gelten andere Preise. Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu. Die Pflegekasse kommt für die gesamten Kosten auf, wenn diese im Rahmen Ihrer Ansprüche liegen. Weiterhin können Sie die anfallenden Kosten auch als Selbstzahler übernehmen.
Mit unserem Betreuungsdienst erhalten Sie individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung, die Ihnen ein höheres Maß an Unabhängigkeit, Komfort und Lebensfreude in Ihrem gewohnten Umfeld ermöglicht.
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Erstes Gespräch
In dem ersten Gespräch mit Ihnen klären wir alle Fragestellungen. Wir sprechen über Ihre individuellen Ansprüche, notwendigen Unterstützungsleistungen und wir klären alle rechtlichen Rahmenbedingungen.
Unterstützung erhalten
Nach dem erfolgreichen ersten Gespräch suchen wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Betreuungskraft aus. Nach der Wahl der Betreuungskraft starten umgehend die Unterstützungsleistungen.